Neue
Vertragsmöglichkeiten (Miete-Kauf)
Als neueste Dienstleistung bieten wir unseren
Kunden in Deutschland, Frankreich und der Schweiz
auch die Möglichkeit an, ein Pferd mit
einem Miet-Kauf-Vertrag zu erwerben.
Junge Pferde die
erst seit kurzem oder noch gar nicht geritten
werden, können in der Regel nicht durch
einen Mietkaufvertrag erworben werden. Dies
gilt auch für alle Exklusivpferde sowie
für Pferde mit einem sehr hohen Wert.
Wie funktionieren
unsere Mietkaufverträge?
Sie bezahlen
40% des Kaufpreises vor der Lieferung des Pferdes
an. Der Rest des Kaufpreises wird in individuell
bestimmten Monatsraten bezahlt. Es werden 5.-
Euro Unkosten pro Monat verrechnet.
Sie müssen das
Pferd bei Ihrer Haftpflichtversicherung anmelden
und gegen Unfall und Tod versichern lassen (solange
das Pferd nur gemietet ist, sind diese Kosten
relativ niedrig).
Der Mietkaufvertrag
kann von Seiten des Mieters her jederzeit aufgelöst
werden. In diesem Fall verlieren Sie lediglich
die Anzahlung und die bereits gezahlten Raten.
Das Pferd kann
bei nicht gefallen umgetauscht werden.
Das Pferd bleibt Eigentum von Equiberique
bis die letzte Rate bezahlt ist. Equiberique
behält sich vor, Mietkaufgesuche abzulehnen.
Bei nicht artgerechter Haltung oder Pflege des
Pferdes kann der Vertrag von Seiten des Vermieters
her sofort ungültig erklärt und das Pferd zurückgeholt
werden.
Ein
Mietkaufvertrag soll dazu dienen, auch Personen
mit weniger grossen Ersparnissen zu ermöglichen,
ein perfektes Pferd zu besitzen. Allerdings
müssen die Rechte des Pferdes auf gute Haltung
und Pflege zugesichert sein.
Bitte erkundigen Sie sich bei uns über
diese Möglichkeit, wir beraten Sie gerne. |